Etwas spärlich

Ablehnung eines Antrags auf bevorrechtigte Registrierung einer .eu-Domain während der Sunrise-Periode I:

Von : no-reply@eurid.eu
An : xxxxx@xxxxx.xx
Datum : Donnerstag, 19. Januar 2006, 11:40
Betreff: Ihr Antrag für xxxxx.eu wurde abgelehnt

===8<=================== Original Nachrichtentext =================== Sehr geehrter Herr, sehr geehrte Dame! Wir bedauern es, Ihnen mitteilen zu müssen, dass Ihr Antrag für den Domänennamen xxxxx.eu abgelehnt wurde.
Der Nachweis, den wir erhalten haben, hat das geltend gemachte Recht nicht ausreichend belegt.

Wir informieren Sie allerdings über die Möglichkeit, ein ADR-Verfahren gegen diese Entscheidung auf Basis der Nichtvereinbarkeit dieser Entscheidung mit den Verordnungen einzuleiten. Gemäß den Sunriseregeln haben Sie vierzig (40) Kalendertage nach der Entscheidung des Registers, den Domänennamen zu registrieren oder nicht zu registrieren, um dieses Verfahren einzuleiten. (siehe Sunriseregeln, Abschnitt 26)

Mit freundlichen Grüßen,

Das EURid Team

===8<============== Ende des Original Nachrichtentextes =============

Und keiner weiss, warum…

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