deutsches-handwerk.de (2)
Das Verfahren um die Domainnamen deutsches-handwerk.de, deutsches-handwerk.com und deutsches-handwerk.info, über das bereits berichtet wurde, ist nach Auskunft des LG Hamburg mittlerweile in der Berufungsinstanz anhängig (Az: 5 U 185/05). Ich hätte nur zu gerne gegenteiliges berichtet.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!