BGH: solingen.info

Verwendet ein Dritter, der kein Recht zur Namensführung hat, den Namen einer Gebietskörperschaft ohne weitere Zusätze als Second-Level-Domain zusam-men mit der Top-Level-Domain „info“, liegt darin eine unberechtigte Namens-anmaßung nach § 12 Satz 1 Alt. 2 BGB.

BGH vom 21.09.06 – I ZR 201/03

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