Anonyme Registrierung von .de-Domains

Anonymität im Internet kann von Vorteil, aber auch von Nachteil sein. Etwa dann, wenn Domains zu zwielichtigen Zwecken anonym angemeldet werden. Bei .de Domains ist das nicht möglich, möchte man meinen. Aber es geht doch. Dank einer eigenwilligen Auslegung der Denic-Richtlinien durch die Denic selbst. […]
Die Forderung der Denic-Richtlinie, dass ein Admin-C „mit seiner Straßenanschrift angegeben werden“ muss, wird nämlich von Denic auf haarsträubende Art und Weise operationalisiert: Die Vergabestelle reagiert nur dann auf solche Hinweise, wenn „stichhaltige Anhaltspunkte“ vorliegen, dass der angegebene Admin-c unter der angegebenen Adresse nicht erreichbar ist. Etwa dann, wenn der Beschwerdeführer einen Briefumschlag mit der Aufschrift „Unbekannt“ oder „Unbekannt verzogen“ präsentieren kann.

Den ganzen Artikel „Briefkastenfirmen? Herzlich Willkommen!“ gibt es bei intern.

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