ahd.de
LG Hamburg v. 26.05.2005 – 315 O 136/05
Mit einem Urteil zu der 3-Buchstaben-domain „ahd.de“ hat das LG Hamburg, Az: 315 O 136/05, jetzt weitere Klarheit im Domainrecht geschaffen.
Die Hamburger Richter urteilten, dass die bloße Registrierung einer Domain keine Kennzeichenrechte verschafft. In dem Fall lag die Domainregistrierung zeitlich vor dem Gebrauch der Abkürzung als Unternehmensschlagwort sowie dem Markeneintrag. Die Folge: Geht der Streit nicht in die zweite Runde, muss die Domain an den Markeninhaber herausgegeben werden.
Quellen: Markenbusiness, Domainblog
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