Weblog: eine weitere Definition

In der 23. Auflage des Dudens ist nun auch eine Definition für Weblog vorhanden, berichtet Wortfeld.

Web|log, das; -s, – <engl.> (Internet-Tagebuch mit Katzenbildern)

Leider kann ich es momentan nicht verifizieren. Wird aber nachgereicht, nachdem ich das nächste Mal in der Kanzlei war!

6 Kommentare
  1. ck
    ck sagte:

    Damit der Verlag bei der Definition von Blawg keine Fehler begeht, sollte die GermanBlawgs-Gemeinde ihren opml-Redakteur bitten, dort vorstellig zu werden.

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  2. Jurastudentin
    Jurastudentin sagte:

    jaaa, darauf habe ich schon gewartet. als ich hörte, eine neue auflage des Duden sei erschienen, hoffte ich schon, dass auch das weblog endlich eingearbeitet wurde, damit ich nicht mehr mit diesen merkwürdigen leuten, die aus unerfindlichen gründen auf "der" bestehen, rumdiskutieren muss. 😛

    auf der Duden-website findet man das wort "weblog" allerdings noch nicht über die suchfunktion.

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  3. Peter
    Peter sagte:

    Ich hatte gestern auch schon bei auf der Duden-Website geschaut.
    Das Bild bei Wortfeld sieht ja ziemlich echt aus, aber wirklich vorstellen kann ich es mir nicht, dass die Duden-Redaktion sich ein solches faux-pas leistet.

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  4. Jurastudentin
    Jurastudentin sagte:

    ich glaube nicht, dass das bild echt ist. aber dass der begriff trotzdem jetzt im Duden gelistet ist, ist denkbar. wenn nicht, dann ist die deutsche blogger-community wohl einfach noch zu klein und unwesentlich. 😉

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