Zum Führen von Fahrrädern ungeeignet

VG Neustadt v. 16.03.2005 – 3 L 372/05.NW

Die Straßenverkehrsbehörde darf einem Radfahrer, der betrunken am Verkehr teilgenommen hat, die Fahrerlaubnis entziehen. Darüber hinaus könne sie ihm auch das Führen von Fahrrädern untersagen.

berichtet beck.
Soweit zum Thema Radeln mit 2,02 Promille.

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