weltonline.de vs. delikomat.com – Domain-Grabbing in Deutschland und Österreich

Zum Thema Domain-Grabbing, über das jüngst der BGH zu entscheiden hatte, habe ich gerade noch ein relativ aktuelles Urteil des Österreichischen Obersten gefunden, das sich ebenfalls mit Domain-Grabbing beschäftigt.
Der ÖOGH hatte über die Domain delikomat.com zu entscheiden (Urteil v. 16.03.2004 – ob 42/04m) und stellte fest, dass Domain-Grabbing begeht, wer bei Reservierung und Nutzung eines fremden Zeichens als Domain in Vermarktungs- oder Behinderungsabsicht handelt. Die Registrierung begründe ein ad hoc-Wettbewerbsverhältnis und ist wettbewerbswidrig.

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