Weiterführen der Domain nach Ausscheiden des namensgebenden Partners

Raupach & Wollert-Elmendorff darf im Geschäftsverkehr weiter unter dem Namen ihres ehemaligen Partners Professor Dr. Arndt Raupach firmieren. Dies hat das Kölner Landgericht am Dienstag entschieden.

berichtet juve.

Der heute 68-jährige Gründer der multidisziplinären Kanzlei hatte diese darauf verklagt, seinen Namen ebenso wie die Domain www.raupach-we.de. nicht mehr im Geschäftsverkehr zu verwenden, nachdem er im vergangenen Jahr zu der US-Kanzlei McDermott Will & Emery gewechselt war.

Dies sahen die Richter anders. Arndt Raupach habe spätestens mit der Namengebung für die Kanzlei Raupach & Wollert-Elmendorff zum 31.12.1997 sein Einverständnis zur Fortführung des Namens gegeben. Denn damals wurde geregelt, dass die Kanzlei den Namensbestandteil Raupach auch nach dessen Ausscheiden aus der Partnerschaft fortführen darf.

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