Wegfall des Zeugnisverweigerungsrechts für Verlobte

Der Bundesrat hat gestern den „Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Zeugnisverweigerungsrechts für Verlobte und weiterer Privilegien von Verlobten im Strafrechtbeschlossen. Aus dem Gesetzesantrag:

A. Problem und Ziel
Die missbräuchliche Inanspruchnahme des Zeugnisverweigerungsrechts für Verlobte hat sich in den letzten Jahrzehnten zunehmend zu einem Hindernis für eine effektive Strafverfolgung und für die Wahrheitsfindung in gerichtlichen Verfahren entwickelt. Da ein Verlöbnis an keine Förmlichkeiten gebunden und auch nicht durch fest strukturierte und nach außen erkennbare Lebensverhältnisse feststellbar ist, kann das Bestehen eines Verlöbnisses von Strafverfolgungsbehörden und Gerichten kaum überprüft werden. Infolgedessen wird ein Verlöbnis vielfach zu Unrecht behauptet, um missliebige Aussagen zu vermeiden.

6 Kommentare
  1. Rolf Jürgen Franke
    Rolf Jürgen Franke sagte:

    Der Bundesrat, nicht der Bundestag, hat am 29.04.2005 in seiner 810. Sitzung den Gesetzesantrag der Länder Hamburg, Niedersachsen und Thüringen angenommen.
    http://www3.bundesrat.de/Si
    Im übrigen ein interessanter Hinweis in der Meldung. Mal sehen, was daraus wird – eine Initiative zur schnellen Familiengründung durch frühzeitige Ehe mit Wettlauf Trauungstermin vs. Hauptverhandlungstermin?

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  2. Peter
    Peter sagte:

    Ein Faux-Pas. Ich habe den Beitrag korrigiert, vielen Dank für den Hinweis!
    Ich denke, es ist tatsächlich an der Zeit, das Verlobten-Privileg zu canceln. Früher mag das noch seine Berechtigung gehabt haben, heute ist es jedoch wohl eher unzeitgemäß.

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  3. Rolf Jürgen Franke
    Rolf Jürgen Franke sagte:

    Ich weiss nicht so recht – Verlobte gegeneinander auszuspielen kann erhebliche Gewissenkonflikte mit sich bringen. Hintergrund dürfte sein, dass man so schnell verlobt ist und dies nicht so leicht widerlegt werden kann. Ein Besuch in der Haftanstalt mit dem Antrag, einen Ring übergeben zu dürfen genügt meist. Meine Meinungsbildung ist noch nicht beendet. Ich neige eher dazu, das Verlobten-Privileg zu lassen.

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  4. Peter
    Peter sagte:

    Ich denke genau dies ist auch das eigentliche Problem: es gibt schlicht keinen Nachweis für eine Verlobung. Sicherlich ist es problematisch wenn eine Verlobung tatsächlich stattgefunden hat. Die Missbrauchsmöglichkeiten und der tatsächliche Missbrauch dieses Privilegs sprechen m.E. eher für eine Abschaffung.

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  5. Peter
    Peter sagte:

    Das ist eine grundsätzliche Frage. Es kommt m.E. darauf an, wieviel Schaden durch den Mißbrauch ermöglicht wird. Wenn dieser unverhältnismäßig hoch ist kann man sich ausnahmsweise wohl schon mal an den Missbrauchsfällen orientieren. Wie häufig das Verlobten-Privileg tatsächlich zu Unrecht und mit Auswirkung auf das Urteil geltend gemacht entzieht sich leider meiner Kenntnis.

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