Verwechslungsgefahr – DB ./. dba

Das Hamburger Landgericht wies am 22.06.2004 eine Unterlassungsklage der Deutschen Bahn ab gegen den Billigflieger dba ab. Die Bahn sah ihre eigene Marke DB verletzt und wollte der Fluggesellschaft die Nutzung des Namens untersagen lassen. Schiene und Luft lägen jedoch so weit auseinander, dass keine Verwechslungsgefahr bestehe, entschied die zuständige zwölfte Kammer.

[via beck-aktuell]

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