Uniform Rapid Suspension System (URS): Details nach wie vor unklar

Nach Informationen von domain-recht.de verläuft ICANN’s Suche nach einem Schiedsgericht für ein URS-Verfahren bisher erfolglos. Mit dem Uniform Rapid Suspension System (URS) sollte im Zuge der Einführung der neuen Top-Level-Domains ein weiterer Schutzmechanismus eingeführt werden, der es Markeninhabern ermöglicht, auf schnellem Weg gegen missbräuchliche Domainregistrierung und Domainbenutzung vorzugehen. Dabei sollten die Verfahrensgebühren mit USD 300,00 pro Verfahren deutlich unter den Gebühren für ein Verfahren nach der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) (je nach Anbieter zwischen mindestens USD 1.000,00 und USD 1.500,00) liegen. Genau an diesem ehrgeizigen Ziel scheint die ICANN jedoch bislang zu scheitern; es findet sich schlicht kein Streitbeilegungsanbieter, der ein Verfahren zu diesen geringen Gebühren durchführen kann oder will. Erik Wilbers, der Direktor des Arbitration and Mediation Center (AMC) der WIPO, einem der vier Streitbeilegungsanbieter für Verfahren nach der UDRP, hat schon während des INTA Roundtables in München am 21.06.2012 am Rande mitgeteilt, dass eine solche Kostenstruktur sich wohl nur realisieren lasse, wenn die Möglichkeit eröffnet werde, Verfahren im Falle der Säumnis des Beschwerdegegners ohne Einberufung eines Schiedsgerichts zu entscheiden. Es bleibt abzuwarten, ob ICANN diesen Vorschlag annimmt. Anderenfalls werden die Verfahrensgebühren wohl steigen müssen.

Ausführlichere Informationen zum URS finden Sie im Beitrag Uniform Rapid Suspension System (URS).

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