test24.de

OLG Hamburg vom 08.02.2007 – 3 U 109/06

Ein Anspruch auf Unterlassung der Verwendung der Domain „test24.de“ zur Kommunikation von Ergebnissen von vergleichenden Waren- oder Dienstleistungsuntersuchungen ist markenrechtlich nicht begründet, da weder eine unmittelbare noch eine mittelbare Verwechslungsgefahr zwischen dem als Zeitschriftentitel verwendeten Kennzeichen „Test“ und der Domain „test24.de“ gegeben ist und die Aufmachung der Internetseite von der Gestaltung des Kennzeichens hinreichend deutlich abweicht.

Quelle/Leitsätze: JurPC

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