„Tauben füttern verboten!“ erlaubt

VGH Mannheim – 1 S 261/05

Die Taubenfütterverbote der Städte verstoßen nicht gegen den Tierschutzartikel des Grundgesetzes. Der VGH wies die Klage einer 70-Jährigen gegen das Taubenfütterungsverbot der Stadt ab. Nach Meinung der Frau sind absolute Fütterverbote seit Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz im Jahr 2002 verfassungswidrig. Der VGH erklärte hingegen, das Verbot sei auch nach der Einfügung des Tierschutzes in das Grundgesetz zulässig, weil ein absoluter Schutz für Tiere mit der Rechtsänderung nicht verbunden sei.

Quelle: Anwalt Suchservice

Dazu passt noch das aktuelle „Rätsel des Alltags“ aus dem SZ-Magazin:

Warum dürfen Ratten vergiftet werden, Tauben aber nicht?
Ratten gelten offiziell als Schädlinge, denn es ist erwiesen, dass die Seuchen auf Menschen übertragen können. Schädlinge dürfen laut Tierschutzgesetz bekämüft werden. […]

Für Tauben gilt dies nicht, da es nicht nachzuweisen ist, dass Tauben Krankheiten übertragen.

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