Tagesausflug zum BGH

Der 1. Zivilsenat verhandelte heute in zwei interessanten Sachen:

Norma Lebensmittelfilialbetrieb GmbH & Co ./. REWE-Zentral AG, Az: I ZB 10/03

Es ging um die rechtserhaltende Benutzung der Marke „Norma“. Der Fall ist ähnlich gelagert wie der, den der BGH in Sachen OTTO bereits im Juli entschieden hatte. Grundlegender Unterschied war jedoch, dass die Bezeichnung „Norma“ sowohl an den Regalen als auch auf den Preisschildern angebracht war. Zu entscheiden war, ob dies eine ausreichende Benutzung einer Warenmarke ist.

Verein zum Schutz der Herkunftsbezeichnung Königsberger Marzipan, Az: I ZB 25/03

Der Verein möchte gerne die Herkunftsbezeichnung „Königsberger Marzipan“ geschützt bekommen. Allerdings wird das sogenannte Marzipan nicht mehr in Königsberg (heute: Kaliningrad) produziert, sondern in drei deutschen Bundesländern. Zudem existieren drei weitere Orte Königsberg, die möglicherweise zu Verwechslungen führen könnten. Die Anwältin der Antragsteller ging davon aus, dass die Sache im Zweifel dem EuGH vorgelegt werden müsse.

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