Private Impressumspflicht

Neben der Diskussion um die bereits bestehende Impressumspflicht für private Webseiten scheint im Telemediengesetz-Entwurf (TMG-E) eine entsprechende Regelung Klarheit zu schaffen. Der Adversario schreibt dazu:

Fast unbemerkt im der aktuellen politischen Diskussion macht sich ein neues Gesetz auf, den bundesdeutschen Internetmarkt weiter zu regulieren. Viel Neues ist dem Entwurf nicht zu entnehmen und dennoch wird das neue Telemediengesetz eine alte und beliebte Internetlegende, dass „private“ Internetseiten keine Anbieterkennzeichnung (Impressum) bräuchten, zu Grabe tragen.

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