Post vs. Turbo Post: Erneute Niederlage für die Post

Nachdem die Deutsche Post AG bereits mit dem Versuch gescheitert ist, die Verwendung der Bezeichnung „Die Blaue Post“ zu untersagen, musste sie jetzt erneut eine Niederlage einstecken:
Wie das LG Düsseldorf entschied (LG Düsseldorf v. 21.09.2005 – 2a O 104/05) besteht auch zwischen den Zeichen „Post“ und „Turbo P.O.S.T.“ bzw. der Domain „turbopost.de“ keine Verwechslungsgefahr. Mit dieser Entscheidung des LG Düsseldorf wurden Ansprüche der Deutsche Post AG gegen ihren Konkurrenten „Turbo P.O.S.T. GmbH“ wegen der von ihr geltend gemachten Verletzung von Marken- und Firmenrechten zurückgewiesen.
Das Urteil findet sich in der Rechtsprechungsdatenbank NRW.

Nachtrag: Etwas seltsam, dass die Domain turbopost.de trotz dieses Urteils auf die Seite deutschepost.de weiterleitet..

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