new gTLD: WIPO veröffentlicht erste Entscheidungen in Legal Rights Objection (LRO) Verfahren um „HOME“, „VIP“ und „RIGHTATHOME“

Die WIPO hat gestern die ersten drei Entscheidungen in Legal Rights Objection (LRO) Verfahren veröffentlicht. Bei diesem Verfahren handelt es sich um einen von mehreren im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Top-Level-Domains von der ICANN eingeführten Schutzmechanismus, mit dem es Markeninhabern ermöglicht wird, einem Antrag auf Zuteilung einer neuen Top-Level-Domain (new gTLD) mit dem Argument zu widersprechen, die beantragte Zeichenfolge beeinträchtige die Unterscheidungskraft einer Marke oder begründe eine Verwechslungsgefahr.

Die drei Entscheidungen betrafen die beantragten gTLDs „HOME“ (Defender Security Company v. Charleston Road Registry Inc., WIPO Case No. LRO2013-0032), „VIP“ (I-REGISTRY Ltd v. Vipspace Enterprises LLC, WIPO Case No. LRO2013-0014) und „RIGHTATHOME“ (Right At Home v. Johnson Shareholdings, Inc., WIPO Case No. LRO2013-0030), in sämtlichen Fällen wurde die Objection zurückgewiesen. Besonders interessant ist aus meiner Sicht das Verfahren um „VIP“, da hier zwei Parteien aufeinander trafen, die beide einen Antrag auf Zuteilung der beschreibenden TLD „VIP“ (Abkürzung von „Very Important Person“) gestellt hatten. Der Panelist gelangte zu der aus meiner Sicht richtigen Überzeugung, dass die geplante Verwendung der TLD durch den Antragsteller die Markenrechte des Objectors, der sich in dem Verfahren auf Rechte an einer Gemeinschaftsmarke VIP stützte, die in Klassen 36, 41, 44 und 45 unter anderem für „Konnektierung und Verwaltung von Internet-Domains“ registriert ist, nicht verletzt.

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