Neue Düsseldorfer Tabelle tritt ab 1.7.2005 in Kraft

Das Bundesministerium der Justiz hat ab 01.07.2005 die Regelbeträge für den Unterhalt minderjähriger Kinder erhöht. Deshalb wird die Düsseldorfer Tabelle mit Wirkung ab 01.07.2005 geändert. Diese von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts herausgegebene Tabelle dient bundesweit als Orientierung bei der Festlegung von Kindesunterhalt. Sie ist mit allen
Oberlandesgerichten des Bundesgebiets abgestimmt.

Quelle: Pressemitteilung des OLG Düsseldorf vom 18.05.2005 (PDF)
Das Dokument enthält sowohl die neue Tabelle als auch eine zweiseitige Erläuterung.

1 Antwort
  1. Gast
    Gast sagte:

    Klingt ja wunderbar mit der neuen Düsseldorfer Tabelle ,aber es wird damit nur geblendet ,denn auch der Eigenbedarf der Väter wird um 50 Euro erhöht und mir ,als Mutter von dem schon sehr kargen Unterhalt meiner jugendlichen Söhne abgezogen!!!!
    Vielen Dank für diejenigen ,die sich das ausgedacht haben !!!

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