Namensrecht: schmidt.de geht an Schmidt

Das Domainblog berichtet über ein Urteil des Landgericht Hannover vom 22.04.2005, wonach der Sender SAT1 dazu verurteil wurde, die Domain schmidt.de freizugeben. Geklagt hat ein Herr Peter Schmidt aus Berlin, der „der jetzt bestätigten Ansicht war, er würde durch den unbefugten Gebrauch der Domain „schmidt.de“ von der SAT 1 Satelliten Fernsehen GmbH in seinem Namensrecht verletzt.“

Nachtrag: Siehe auch Anwalt.tv

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