Metro verliert vor dem Hamburger Landgericht

Die Metro AG ist nach Informationen von Markenbusiness vor dem Hamburger Landgericht mit dem Begehren unterlegen, der Hamburger Hochbahn AG und der Hamburger Verkehrsverbund die Verwendung von „Metro“ zu untersagen.

Die Hamburger Hochbahn AG und der Hamburger Verkehrsverbund müssen ihre Busse nicht umbenennen. Dies ist das Ergebnis eines Urteils, das gestern vor dem Hamburger Landgericht gefällt wurde. Der Metro-Konzern aus Düsseldorf hatte gegen die Verwendung der Bezeichnungen Metrobus und HVV Metrobus geklagt und sich dabei auf seine Marke „Metro“ gestützt, die für fast alle 45 Waren- und Dienstleistungsklassen eingetragen ist.

berichtet Markenbusiness im aktuellen Newsletter „MARKENTICKER Ausgabe #87“ vom heutigen Tag.
Der Streit scheint noch nicht beendet zu sein:

Rechtsanwalt Amann, Vertreter der beklagten Hamburger Hochbahn AG und des Hamburger Verkehrsverbundes: „Ich schätze die Marke Metro für die Dienstleistungen des ÖPNV und für Transportwesen im Nahverkehr ohnehin als freihaltebedürftig ein. Ob und wie das Landgericht diese Frage gewürdigt hat, muss das Urteil zeigen. Dies wird aber ein zentraler Punkt beim Gang durch weitere Instanzen sein.“ Amann geht davon aus, „dass die Metro dieses Urteil so nicht hinnehmen wird und Berufung einlegt.“

Bleibt abzuwarten, ob die Frage tatsächlich weitere Instanzen beschäftigt.

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