Metro verliert gegen den Münchner MVG

Die Handelsgruppe Metro hat vor dem Landgericht Hamburg erneut eine Niederlage bei der Durchsetzung von Markenrechten hinnehmen müssen. Die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) darf weiterhin den Begriff „Metro“ als Bestandteil von Produktbezeichnungen verwenden. Um ihre Transportdienstleistungen in der Öffentlichkeit besser zu differenzieren, hatte die Stadtwerke-Tochter mit der Einführung eines neuen Busnetzes im Dezember insgesamt zehn Buslinien, die Münchner Stadtteile großräumig und auf direktem Weg miteinander verbinden, als so genannte „MetroBus“-Linien bezeichnet.

Die Metro Group sah darin jedoch eine Verletzung ihrer Firmen- und Markenrechte an der Bezeichnung „Metro“ und klagte auf Unterlassung — wie zuvor schon gegen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sowie die Hamburger Hochbahn und den Hamburger Verkehrsverbund (HVV), die „Metro“ ebenfalls als Bestandteil von Produktnamen („HVV MetroBus“, „MetroBus“) verwenden. Im Oktober 2004 entschied das Hamburger Landgericht allerdings, dass die Beklagten diese Zeichen nicht in einer Weise nutzen, die geeignet wäre, Verwechslungen mit der Marke „Metro“ hervorzurufen, und wiesen die Klage ab.

berichtet heise. [via domainblog]

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.