melle.de

Kein Anspruch der Stadt auf Unterlassung der Nutzung der Domain mit dem Städtenamen durch eine gleichnamige Firma

So lautet die Überschrift zu einer am 03.02.2006 veröffentlichten Entscheidung des LG Osnabrück vom 23.09.2005 (Az.: 12 O 3937/04). Danach ist entscheidend, wer einen Namen zuerst reserviert. Die Richter wiesen damit eine Klage der westfälischen Stadt Melle ab, die die Adresse „www.melle.de“ für sich beanspruchte. Diese Internet-Domain gehört allerdings schon einer gleichnamigen Baufirma aus Osterode im Harz. Sie darf die Adresse nun behalten.

Das Urteil ist hier abrufbar, die korrespondierende Pressemitteilung hier.

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