Löschung eines unberechtigten Dispute-Eintrags – investment.de (2)

Die Entscheidung des LG Köln v. 04.08.2005 – 84 O 22/05 zum Löschungsanspruch im Bezug auf einen unberechtigten Dispute-Eintrag, über die bereits berichtet wurde, wurde nach Informationen von domain-recht.de vom OLG Köln bestätigt.

Selbstverständlich sei eine Domain gegen Eingriffe wie den Dispute-Eintrag geschützt, und zwar nicht nur wenn sie zu einem Gewerbebetrieb gehöre, sondern auch wenn sie privat genutzt werde. Zudem werde ein ursprünglich rechtmäßiger Dispute-Eintrag rechtswidrig, wenn die geltend gemachten Ansprüche des Dispute-Antragstellers nicht bestehen. Anspruchsgrundlage in einem solchen Falle ist […] § 823 Abs. 1 BGB unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs.

Die Entscheidung ist noch nicht online verfügbar.

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