LG München I: Namensrecht an Gebäuden – schloss-eggersberg.de

Das LG München I hat mit Urteil vom 01.04.2008 (Az. 33 O 15411/07) im Streit um den Domainnamen „schloss-eggersberg.de“ entschieden, dass dem Eigentümer eines Grundstücks an dem darauf befindlichen Gebäude ein Namensrecht im Sinn des § 12 S. 1 BGB zusteht, wenn an einer solchen Bezeichnung ein schutzwürdiges Interesse besteht. Welcher Art dieses Interesse ist, ist nach Ansicht des Gerichts gleichgültig.

Der Volltext des Urteils ist hier abrufbar.

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