LG Düsseldorf zur Störerhaftung bei ungeschützten WLANs (Urteil vom 16.07.2008 – 12 O 195/08)

Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn ein Dritter sein ungeschütztes drahtloses Netzwerk (WLAN) zu Urheberrechtsverletzungen (Anbieten von Musikdateien über peer-to-peer Netzwerke) nutzt und der Anschlussinhaber nicht darlegt, dass er zumutbare Sicherungsmaßnahmen ergriffen hat, damit Dritte den Anschluss nicht nutzen können.

Volltext: Urteil des LG Düsseldorf vom 16.07.2008, Az. 12 O 195/08

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