LG Berlin: essque.com (Teilurteil vom 02.03.2010 – 15 O 79/09)

Im Streit zwischen zwei ausländischen Parteien um die Übertragung einer „.com“-Domain kann die Klage vor einem deutschen Gericht zulässig sein, wenn eine wirksame Zuständigkeitsvereinbarung vorliegt. Dies entschied nun das LG Berlin mit Teilurteil vom 02.03.2010 (Az. 15 O 79/09).

Eine Klage auf Feststellung, dass kein Übertragungsanspruch besteht, ist wegen Rechtsmissbrauchs im Sinne des § 242 BGB unbegründet, wenn sich der Domaininhaber auf die formale Rechtsposition zurückzieht, dass nach deutschem Recht kein Anspruch auf Übertragung eines Domainnamens gewährt wird.

Vorausgegangene UDRP-Entscheidung: WIPO Entscheidung Nr. D2009-0041

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