Justizmodernisierungsgesetz beschlossen

Der Bundestag hat am 01.07.2004 das erste Gesetz zur Modernisierung der Justiz beschlossen. Bei beck-aktuell findet sich eine Übersicht über die wichtigsten Inhalte:

  • Unterbrechungsregelungen
  • Verlesung von Schriftstücken
  • Vereidigungsregelungen – Anwesenheit von Urkundsbeamten
  • Strafbefehl gegen abwesenden Angeklagten
  • Neue Aufgaben für Rechtspfleger
  • Handelsregistereintragung – Erbscheinerteilung
  • Straf- und Bußgeldsachen

Nachtrag: Mehr zu diesem Thema auch hier bei MCNeubert.

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