Irrtum „.eu“-Marken

Im Vorfeld der „.eu“-Sunrise Period wurde vielfach versucht, durch die Anmeldung von Marken mit dem Bestandteil „.eu“ (wie z.b. „anwalt.eu“) Rechte für die erste Phase der gestaffelten Registrierung von „.eu“-Domains zu generieren. Dass dies nicht von Erfolg gekrönt sein wird war eigentlich schon mit Erscheinen der EU-Verordnung 874/2004 vom 28.04.2004 klar, mittlerweile besteht daran nicht mehr der geringste Zweifel.
Dennoch ist es erstaunlich, wie viele das Geld in die Hand genommen haben, um sich solche Marken zu registrieren.

Liste deutscher Markenanmeldungen/-registrierungen mit dem Bestandteil „.eu“ (PDF, 80KB)

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