Heise haftet auch ohne Kenntnis für Forenbeiträge

Das Hamburger Landgericht hat eine einstweilige Verfügung bestätigt, nach der es heise online verboten ist, Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören. Der Heise Zeitschriften Verlag wird damit faktisch gezwungen, sämtliche Beiträge zu den Diskussionsforen im Vorhinein auf diesen Rechtsverstoß hin zu überprüfen. Das Urteil (Az. 324 O 721/05) dürfte gravierende Auswirkungen auf den Betrieb von Webforen und vergleichbaren Diensten haben.

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2 Kommentare
  1. mario dolzer
    mario dolzer sagte:

    Dieses Urteil betrifft, wie das Gericht unserer Meinung nach ausdrücklich durchblicken hat lassen, nur Foren von Verlagen, in den direkt auf redaktionelle Beiträge, Kommentare von Usern abgegeben werden können. Nur unter diesen, sehr engen Vorraussetzungen, sind die Beiträge wie Leserbriefe anzusehen und vorab zu kontrollieren.
    Natürlich ist das Urteil unserer Meinung nach nur in diesen sehr speziellen Fällen anwendbar.
    Das Heise es so darstellt, als betreffe das alle Foren und sogar Chats und Blogs ist unserer Meinung nach eine Bewusst unvollkommene Darstellung die der Meinungsmache dient und einer Hetzkampagne gleichkommt.
    Heise möchte unserer Meinung nach damit bezwecken die Öffentlichkeit auf ihre Seite zu ziehen um somit Einfluss auf den Fortlauf dieses Rechtsstreites zu nehmen.

    Noch eine kurze Information worauf sich das Urteil begründet.
    Auf einer Entscheidung des BGH.

    Urteil vom 11.03.2004
    I ZR 304/01
    Internet-Versteigerung

    Dort hat der BGH folgendes festgestellt:
    ZITAT:
    Dies bedeutet, daß die Beklagte immer dann, wenn sie auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen worden ist, nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich sperren muß (§ 11 Satz 1 Nr. 2 TDG n.F.), sie muß vielmehr auch Vorsorge treffen, daß es möglichst nicht zu weiteren derartigen Markenverletzungen kommt. Im Streitfall beispielsweise ist es nach dem revisionsrechtlich zu unterstellenden Sachverhalt zu mehreren klar erkennbaren Markenverletzungen gekommen.

    Quelle:

    http://www.jurpc.de/rechtsp

    Aus diesem Grund ist es auch unverständlich das der Heise Verlag in Berufung geht obwohl feststeht das die Revision spätestens beim BGH scheitern wird.
    Der BGH hat keinen Grund sein eigenes Urteil ab absurdum zu führen.
    Natürlich werden die Medien, spätestens wenn das Urteil vorliegt erklären müssen warum sie nicht objektiv berichtet haben.
    Klar ist das die Sympathien natürlich beim Heise Verlag liegen und dabei völlig Vergessen wird das wir das Opfer von ua. Heise sind. Uns wurde geschadet.
    Durch Straftaten und Heise hat daran wie das Urteil unserer Meinung nach bestätigt, Indirekt mitgewirkt.
    Es wird von der Öffentlichkeit nicht unbeobachtet bleiben das einzelne Medien sich dazu benutzen ließen Täter als Opfer hin zu stellen.
    Es gibt ja zum glück noch Menschen die Meinungsmache als solche erkennen und die die Tatsachen beurteilen.

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