Garantierecht bei Sonderangeboten

Entgegen der Auffassung eines Warenhauses gilt auch bei Sonderangeboten ein volles Garantierecht bei Schäden.

Auch bei erheblich preisreduzierten Sonderangeboten haben Verbraucher volles Garantierecht, wenn der Gegenstand innerhalb von zwei Jahren Schäden aufweist. […] Eine Ausnahme ergibt sich nach Auffassung des Gerichts nur dann, wenn in dem Sonderangebot ausdrücklich auf die einzelnen Mängel des Gegenstandes hingewiesen wird.

berichtet der Anwalt-Suchservice über ein Urteil des AG Frankfurt am Main (AZ 31 C 433/04-83).

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.