Flughafen Weeze scheitert mit Namensklage

Mit seiner Namensklage ist der Flughafen Weeze vor dem Oberlandesgericht Köln gescheitert. Nach einem am Freitag verkündeten Urteil (6 U 25/05) ist die Bezeichnung „Airport Düsseldorf Weeze“ eine Irreführung. Der Verbraucher erwarte unter diesem Begriff einen Flughafen, der in der Nähe, nicht aber rund 70 Kilometer von Düsseldorf entfernt liege. […] Als unzulässig befanden sie zudem die Internetdomain „duesseldorf-weeze.com“ und die Wort/Bildmarke „Airport Düsseldorf Weeze“. Gleiches gelte für die Bezeichnung „Airport Düsseldorf – Prefecture Weeze“ sowie den Namen „Airport Düsseldorf Regional (Weeze)“.

Quelle: Kölner Stadtanzeiger

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