Erschwerte Bedingungen

Rechtzeitig vor Ablauf der Frist zur Einreichung der am 7. Februar 2006 gestellten Anträge auf Registrierung von .eu-Domainnamen in Sunrise-Periode II (19. März 2006) ist die WhoIs-Datenbank der EURid nicht erreichbar. Schlecht für alle, die sich das Begleitschreiben noch nicht ausgedruckt haben und dies eigentlich am Wochenende tun wollten.

Übrigens: Fristablauf ist ein Sonntag. Nachdem PwC Nachweisdokumente nur von Montag bis Freitag annimmt und der Fristablauf nicht, wie es zumindest nach deutschem Recht regelmäßig der Fall ist, auf den nächsten Werktag fällt, ist der Fristablauf faktisch am 17. März 2006.

2 Kommentare
  1. Sneak
    Sneak sagte:

    gemeint war wohl Freitag, der 17. März 2006…

    Weiss jemand wie die rechtliche Argumentation nach §12 BGB lauten muss, um einen Nachnamen zur Sunrise II anzumelden?

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