BVerfG: Verhandlung über Neuwahl-Klagen

Nach Informationen von beck-aktuell wird das Bundesverfassungsgericht am 09.08. über die Klagen zur Neuwahl des Bundestags verhandeln. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin in Karlsruhe.

Nachtrag:

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird in dem Organstreitverfahren gegen den Bundespräsidenten wegen der Auflösungsentscheidung des Bundespräsidenten und der Anordnung über die Bundestagswahl am 18. September 2005 am

Dienstag, 9. August 2005
um 10.00,
im Sitzungssaal des BVerfG,
Schloßbezirk 3, Karlsruhe

eine mündliche Verhandlung durchführen.

– 2 BvE 4/05 –

Karlsruhe, den 29. Juli 2005

Quelle: Pressemitteilung des BVerfG Nr. 71/2005 von heute

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