BGH: raule.de – Namensschutz bei Vorname als Domain (Urteil vom 23.10.2008 – I ZR 11/06)

Als Namensträger, der – wenn er seinen Namen als Internetadresse hat registrieren lassen – einem anderen Namensträger nicht weichen muss, kommt auch der Träger eines ausgefallenen und daher kennzeichnungskräftigen Vornamens (hier: Raule) in Betracht.

Volltext: Urteil des BGH vom 23.10.2008, Az. I ZR 11/06

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