bahnhoefe.de

Die Reservierung des Begriffs bahnhoefe durch den Betreiber eines Web-Reiseportals verstößt nicht gegen das Wettbewerbsrecht. Dies hat jüngst das Landgericht (LG) Köln entschieden und die Klage eines Tochterunternehmens der Deutschen Bahn AG auf Freigabe der Webadresse abgewiesen (Az. 84 O 55/05). Auch die Benutzung als Umleitungsdomain ist nach Auffassung des Gerichts zulässig.

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