AG München: Gefährliches Mini-Schwein

AG München – 413 C 12648/04

Mini-Schweine dürfen […] nur dann in einer Wohnung gehalten werden, wenn von ihnen keine Gefahr für die Mitbewohner des Hauses ausgeht. Im vorliegenden Fall hatte das Hausschwein einer Münchnerin beim Spazierengehen zwei Menschen in einer Panikattacke angefallen und verletzt.

[gefunden bei n-tv]

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