Adwords – Verwendung fremder Marken als Keyword ist zulässig (BGH, I ZR 125/07 – bananabay II)

Die Diskussion um die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung einer fremden Marke im als Keyword im Rahmen des AdWords-Programm von Google ist beendet. Nach unzähligen und zum Teil sehr unterschiedlichen Urteilen der Instanzgerichte und Vorlagen an den EuGH hat der Bundesgerichtshof mit Entscheidung vom 13.01.2011 (Az.: I ZR 125/07 – bananabay II) den zunächst dem EuGH vorgelegten Fall „bananabay“ endgültig entschieden. Die Entscheidungsgründe sind bislang nicht veröffentlicht, liegen dem Kollegen Volke jedoch bereits vor. Danach ist eine Nutzung einer fremden Marke zulässig, wenn die Anzeige selbst weder das Zeichen noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder auf die von diesem angebotenen Produkte enthält und der angegebene Domainname vielmehr auf eine andere betriebliche Herkunft hinweist.

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