ADR Forum: Neue UDRP Supplemental Rules und Gebühren seit dem 1. Oktober 2019

Das ADR Forum, eine der Streitbeilegungsstellen für Verfahren nach der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP), hat seit dem 01.10.2019 einige Änderungen an seinen UDRP-Regelungen (Supplemental Rules) umgesetzt, um die aktuellen Prozesse an die aus der Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) resultierenden weitgehenden Änderungen im Whois-System zahlreicher Registies anzupassen und einige wiederkehrende Verfahrensprobleme zu beheben, die in der Vergangenheit aufgetreten sind:

  • Regel Nr. 1 (d) wird geändert, um der gegenwärtigen Praxis Rechnung zu tragen, wonach die Änderung der Beschwerde die vom Registrar erhaltenen Registrierungsinformationen enthalten muss;
  • Regel Nr. 5 wird dahingehend geändert, dass in ähnlicher Weise die vom Registrar angegebene E-Mail-Adresse des Beklagten verwendet wird;
  • Regel Nr. 7 in Bezug auf zusätzliche Einreichungen wird geändert, um die Praxis anderer Anbieter widerzuspiegeln und die zusätzliche Einreichungsgebühr wird gestrichen;
  • Schließlich wird die Gebührenordnung geändert, um die Einreichungsgebühr für jede Beschwerde um USD 30,00 zu erhöhen.
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