3…2…1…meins!

Das Online-Auktionshaus eBay kann mit seinem Slogan „3…2…1…meins!“ nicht mehr tun und lassen was es will. Das entschied das Landgericht Hamburg in einem Eilverfahren (Az: 312 O 213/05). eBay hatte es nach Informationen der ‚Welt‘ (Mittwochsausgabe) versäumt, den Spruch rechtzeitig und umfassend markenrechtlich schützen zu lassen. Der eBay-Claim „3…2…1…meins!“ sei kein Hinweis auf das Onlineauktionshaus, sondern werde nur „für das Glücksgefühl eines erfolgreichen Bieters am Ende einer Auktion verwendet“, entschieden die Richter und verboten die sogenannte markenmäßige Verwendung durch eBay für bestimmte Waren. Merchandisingprodukte wie Spiele, Sportartikel oder Plüschtiere dürften damit unter dem Slogan für eBay tabu sein. Das Auktionshaus wirbt mit dem Spruch seit Oktober 2003 und hat bislang mindestens 60 Mio. Euro für Werbung mit diesem Slogan ausgegeben.

Quelle: de.internet.com
Auch heise berichtet.

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