BGH veröffentlicht Entschdeidungsgründe im Verfahren um „regierung-oberbayern.de“ (Urteil vom 27. Oktober 2011, Az.: I ZR 131/10 – regierung-oberfranken.de)

Seit heute liegen die Entscheidungsgründe des BGH im Verfahren um die Domainnamen „regierung-oberfranken.de“, „regierung-mittelfranken.de“, „regierung-unterfranken.de“ und „regierung-oberpfalz.de“ (Az.: I ZR 131/10) vor, über das bereits berichtet wurde. Die Leitsätze lauten: a) Die für die Registrierung von Domainnamen unter der Top-Level-Domain „.de“ zuständige DENIC haftet dann als Störerin, wenn sie von Dritten auf eine offenkundige, von […]