BGH bejaht Haftung des Admin-C für Rechtsverletzungen durch Domainnamen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen

Der Bundesgerichtshof hat gestern entschieden, dass der Admin-C eines Domainnamens unter bestimmten Voraussetzungen in Fällen in Anspruch genommen werden kann, in denen der registrierte Domainname Rechte Dritter verletzt (Urteil vom 9. November 2011 – I ZR 150/09 – Basler Haarkosmetik). Im vorliegenden Fall hatte sich der Admin-C bereit erklärt, sich für eine Vielzahl für Domainnamen als administrativer Kontakt […]