UDRP: Beweislast hinsichtlich eigener Rechte oder berechtigter Interessen auf Seiten des Beschwerdegegners

Eine Voraussetzung für einen Anspruch auf Übertragung eines Domainnamens in einem Verfahren nach der Uniform Domain Name Dispute Resulution Policy (UDRP) ist der Nachweis durch den Beschwerdeführer, dass der Beschwerdegegner keine eigenen Rechte oder berechtigten Interessen an dem streitgegenständlichen Domainnamen nach § 4(a)(ii) der UDRP hat. Ein solcher Nachweis durch den Beschwerdeführer ist in den […]