LG Hamburg: wachs.de (Urteil vom 18.07.2008 – 408 O 274/07)

In der Nutzung einer Domain (hier: „wachs.de“) für das Abrufbarhalten von Werbelinks, die auf Angebote Dritter verweisen (Domainparking), kann eine kennzeichenmäßige Verwendung für die Dienstleistung „Werbung“ liegen. Wenn eine derartige Nutzung der Domain in den Schutzbereich der geschützten Marke („wachs.de“) fällt, kann der Markeninhaber zwar Unterlassung verlangen, nicht aber eine Freigabe der Domain, insbesondere weil […]