LG Frankfurt a.M.: huk-coburg24.de (Urteil vom 15.01.2009 – 2/3 O 411/08)

Eine Inanspruchnahme der DENIC eG für eine rechtsverletzende Domainregistrierung aus dem Gesichtspunkt der Störerhaftung heraus kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn diese ihr obliegende Prüfungspflichten verletzt hat. Dies ist allenfalls dann denkbar, wenn ein Rechtsverstoß durch die Existenz eines rechtskräftigen gerichtlichen Titels beziehungsweise einer unzweifelhaft wirksamen Unterwerfungserklärung des Domaininhabers offenkundig ist und sich geradezu aufdrängt, […]