KG Berlin – Dispute-Lücke bei .eu-Domains

Eine Lücke in den Vergaberegeln von .eu-Domains hat das Kammergericht in Berlin (Beschluss vom 10.08.2007, Az: 5 W 230/07) geschlossen: da ein Dispute-Antrag nicht möglich ist, hat das Gericht dem Inhaber von zwei streitigen .eu-Domains ein Verfügungsverbot auferlegt, um eine Übertragung zu verhindern.