Irreführung durch Benutzung eines Domain-Namens
1. Eine markenrechtliche Verwechselungsgefahr kann nicht nur im Gebrauch derselben Bezeichnung als Domain liegen, sondern auch in der Benutzung einer verkürzten Bezeichnung im Domainnamen, die den (Marken-)Namen auf den wesentlichen Kern zurückführt. 2. Eine Irreführung des Verkehrs kann darin liegen, dass der Eindruck erweckt wird, es handele sich um den Internetauftritt einer offiziellen oder berufsständischen, […]