Irreführung durch Benutzung eines Domain-Namens

1. Eine markenrechtliche Verwechselungsgefahr kann nicht nur im Gebrauch derselben Bezeichnung als Domain liegen, sondern auch in der Benutzung einer verkürzten Bezeichnung im Domainnamen, die den (Marken-)Namen auf den wesentlichen Kern zurückführt. 2. Eine Irreführung des Verkehrs kann darin liegen, dass der Eindruck erweckt wird, es handele sich um den Internetauftritt einer offiziellen oder berufsständischen, […]

Rechtsvorschriften für Bestellvorgänge in Onlineshops

Wer im Internet Dienstleistungen oder Produkte anbietet, muss viele Rechtsvorschriften beachten. Dazu gehören auch die recht detaillierten Gestaltungsvorschriften und Informationspflichten rund um den Bestellvorgang im Onlineshop oder auf der Website. Weiterlesen bei akademie.de.