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Im Streit zwischen einer natürlichen Person mit dem Künstlernamen „Aventis“, den diese bereits 1991 in seinem Personalausweis eintragen ließ, und der Aventis Pharma S.A. entschied das LG Frankfurt (Urteil v. 14.01.2005 – 3712 O 113/04) auf Festestellungsklage der Aventis Pharma, dass dem Beklagten keinerlei Unterlassungsansprüche gegen die Klägerin zur Nutzung ihrer Firmenbezeichnung „Aventis“ sowie ihrer […]