Verwechslungsfähig

Die 15. Zivilkammer des Landgerichts München I hat in einem am 07.12.2005 bekannt gegebenen Beschluss klar gestellt, dass eine Verwechslungsgefahr zwischen dem Parteinamen CSU und der Bezeichnung „Christliches und Soziales Management – Freundeskreis der Union“ besteht. Weil der von der Partei verklagte Geschäftsmann sich bereit erklärt hatte, die strittige Bezeichnung im Geschäftsverkehr nicht mehr zu […]