Nachweis nichteingetragener Marken für .eu
Die EURid (bzw. PWC) verlangt als Nachweis für eine nichteingetragene Marke bei der Registrierung eines .eu-Domainnamens während Sunrise-Periode II unter Berufung auf ebendiese nichteingetragene Marke neben einer eidesstattlichen Erklärung als weitere Nachweisdokumente „mindestens einen Bericht eines Marketingverbandes„. Was das wohl schon wieder sein soll…