Nachweis nichteingetragener Marken für .eu

Die EURid (bzw. PWC) verlangt als Nachweis für eine nichteingetragene Marke bei der Registrierung eines .eu-Domainnamens während Sunrise-Periode II unter Berufung auf ebendiese nichteingetragene Marke neben einer eidesstattlichen Erklärung als weitere Nachweisdokumente „mindestens einen Bericht eines Marketingverbandes„. Was das wohl schon wieder sein soll…

Umlautdomains und Gattungsbegriffe

RA Ulrich Luckhaus schreibt bei Sedo einen Beitrag zum Thema Umlautdomains: Segen oder juristisches Minenfeld ?